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BGH, 19.08.1954 - 2 StR 482/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 15.05.1952 - 4 StR 953/51
Auszug aus BGH, 19.08.1954 - 2 StR 482/53
Denn die Straftat der Begünstigung setzt eine Beistandsleistung voraus, die erstrebt, die Vortat unangefochten zu erhalten, Tat und Täter gegen Massnahmen der Rechtspflege zu schützen und zu sichern (vgl BGHSt 2, 362). - BGH, 01.04.1953 - 3 StR 584/52
Auszug aus BGH, 19.08.1954 - 2 StR 482/53
Hinsichtlich der inneren Tatseite muss der zum Vorsatz gehörende Wille auf die Herbeiführung dieses Erfolgs gerichtet sein (vgl auch BGHSt 4, 122).